Kompetenz in Erb- und Steuerrecht

Die Vermögensnachfolge löst eine Vielzahl rechtlicher und steuerlicher Fragen aus, bei denen wir Ihnen durch unsere Spezialisierung eine hohe Beratungskompetenz aus einer Hand bieten.

Um eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden, beraten wir Sie umfassend zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Durch die individuelle Gestaltung von Vorsorgeregelungen, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Lebensumstände abgestimmt sind, können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche auch tatsächlich umgesetzt werden, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen.

Eine rechtzeitige erb- und steuerrechtliche Gestaltungsberatung kann einen oft langwierigen Streit innerhalb der Familie sowie eine zu hohe erbschaftsteuerliche Belastung vermeiden. Bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung treten wir als ihr unabhängiger Interessensvertreter engagiert für Ihre Rechte ein, ohne hierbei den Versuch einer gütlichen Einigung außer Acht zu lassen.

Als steuerlicher Berater begleiten wir Sie bei Ihren jährlichen Steuererklärungen. Hierbei ist unser Anliegen, Ihre Steuerlast durch Ausnutzung zulässiger Gestaltungsmöglichkeiten zu verringern und Ihr Vermögen zu erhalten.